Wirtschaftlichkeit -
keine Beratung - nur Musterbeispiele
-
Abhängig von
Anlagengröße, Kosten Ertrags Relation aus Gestehungskosten und
Ertragsleistung kWh pro kWp, dem
gewählten Finanzierungsansatz und steuerlichen Komponenten. Aufgrund der einfach zu
beherrschenden Systemtechnik und der Langlebigkeit der Komponenten sind Photovoltaikanlagen
rentable Geldanlagen.
Die Renditen vor Steuern bezogen auf das
eingesetzte Eigenkapital liegen i.d.R. zwischen 5 und 11 %.
Das in zukünftiger
Kooperation mit Finanzdienstleiter und der Umweltbank – Nürnberg entwickelte
Privatkundenmodell zielt vornehmlich auf folgende Schwerpunkte:
• kein
Eigenkapitaleinsatz notwendig (aber möglich)
• keine Belastung
aus Finanzierung
• zusätzliche
Erträge aus der Immobilie ab Inbetriebnahme der Anlage
Steuerliche Rahmenbedingungen Umsatzsteuer
• privater Betrieb
möglich, dann aber kein Vorsteuerabzug
• gewerblicher
Betrieb mit Vorsteuerabzug möglich
Einkommensteuer (bei gewerblichem Betrieb)
• lineare AfA auf
20 Jahre
• degressive AfA
auf 20 Jahre
•
Ansparabschreibung nach §7 Abs. 3 ff EStG möglich (Fallgestaltung sollte
immer mit dem
Steuerberater des Kunden
besprochen werden)
• Gewerbesteuer
fällt erst ab 24.500,00 € Gewinn p.a. an und ist somit erst ab
Anlagengrößen
größer 50 kWp denkbar
Werbung:
Finanzierung
Bei Kleinanlagen bis
50.000,€ Investitionssumme über Umweltbank (bis 96% Auszahlung / KfW)
Natürlich kann der Strom auch selbst verbraucht werden (z. B. bei einer
Inselanlage) - aus wirtschaftlichen Gründen macht das heute jedoch
keinen Sinn, da die Vergütung einer Kilowattstunde erzeugten Solarstroms
derzeit
46,75 Ct. beträgt (siehe untenstehende Tabelle).
Vergütung
Inbetriebnahmejahr der Anlage
Photovoltaikanlagen, die auf
oder an Gebäuden installiert werden, erhalten folgende
Einspeisevergütung:
Die Degression der
jährlichen Einspeisevergütung beträgt 5%. Die Vergütung wird über einen
Zeitraum von 20 Jahren gezahlt. Wenn Sie 2008 eine Anlage bis 30 kW bauen,
bekommen Sie ab 2009 die gesamten 20 Jahre den vollen Vergütungssatz von
46,75 Cent/kWh.
Berechnungsbeispiel:
Sie bauen 2008 eine
Anlage mit einer Leistung von 40 kW.
Für die ersten 30
kWh erhalten Sie eine Einspeisevergütung von
46,75 Cent/kWh. (Anteil
an der Leistung der Anlage 75%)
Für die weiteren 10
kWh erhalten Sie eine Einspeisevergütung von 44,48 Cent/kWh. (Anteil
an der Leistung der Anlage 25%)
Durchschnittliche
Mindestvergütung: 0,75 x
46,75 Cent
+ 0,25 x 44,48 Cent = 45,61 Cent
(siehe auch Solarförderung)
Eine Solarstromanlage
lohnt sich, weil sie einfach die bessere Lösung ist!
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